Kategorie: Allgemeines
Auf Grund der aktuellen Situation haben wir den Mitgliedern angeboten, den Erlaubnisschein 2021 (Fangbuch) zusammen mit dem aktualisiertem Gewässerverzeichnis postalisch zuzusenden.
Hierzu ist es erforderlich, dass uns ein vorfrankierter Rückumschlag vorliegt. Die Frankierung hat durch den Empfänger zu erfolgen.
Leider mussten wir feststellen, dass ein Teil der Rückumschläge nicht ausreichend frankiert waren.
folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- A5-Briefumschlag mit Adresse des Mitgliedes (leserlich)
- aufgebrachte Frankierung (Porto) für Großbrief (1,55 Euro) und Nachnahme (mindestens 2,20 Euro)

Wer ganz sicher gehen will, nutz Einschreiben (Standard) für 2,50 Euro und bekommt den Brief vom Postboten übergeben. Eigenhändig (persönlich) wäre die dritte Option.
Beschlussvorlage 2020
Die Auszählung der eingegangenen Stimmzettel zur Beschlussvorlage im Umlaufverfahren fand am 12.12.2020 im Bürgerhaus Rochlitz statt.
Das Ergebnis in Zahlen:
1.Beschluss zum vorliegenden Haushaltsbereicht 2019 und Entlastung des Vorstandes für 2019 | ||
JA – Stimmen | 110 | |
NEIN – Stimmen | 0 | |
Enthaltung | 1 | |
2. Beschluss zur Bestätigung zum vorliegenden Haushaltsplan 2020 | ||
JA – Stimmen | 109 | |
NEIN – Stimmen | 1 | |
Enthaltung | 1 |
Somit ist der Haushaltsbericht 2019 bestätigt un d der Vorstand für das Jahr 2019 entlastet. Weiterhin ist der Haushaltsplan 2020 durch die Mitglieder bestätigt wurden.
Das Protokoll zur Auszählung kann beim Vorstand eingesehen werden.
Der Vorstand des Angelsportverein Rochlitz e.V. bedankt sich bei den Mitgliedern für die Teilnahme am Umlaufverfahren zur Beschlussvorlage und dem entgegengebrachten Vertrauen.
Originaltext von der Seite des LVSA e.V. übernommen
Liebe Mitglieder,
vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2021 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, haben wir mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung für unsere in den 620 Anglervereinen organisierten sächsischen Anglerinnen und Angler gefunden:
- Wenn mit dem Fangbuch / Erlaubnisschein 2020 auch der Mitgliedsausweis mit der Beitragsmarke 2020 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2021 als gültiger Erlaubnisschein 2021 angesehen.
- Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen.
- Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert – dennoch ist es ratsam, dieses Schreiben mitzuführen > PDF als Download siehe Anhang unten).
- Diese Ausnahmeregelung ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2021.
- Diese Regelung gilt nur für organisierte Mitglieder des LVSA und umfasst keine Gastangelkarten jeglicher Form (Jahresangelkarten für Gäste; “blaue Erlaubnisscheine“ des LVSA für Mitglieder anderer Landesverbände etc.)