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Fischereischein

Lehrgänge

Die Teilnahme an Lehrgängen zum Erwerb eines Sachkundenachweises ist Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeines. Im Angelsportverein Rochlitz e.V. werden die Kurse durch Herrn Steffen Räthel angeboten.

Steffen Räthel
Dresdener Straße 32
04643 Geithain
Tel.: 03 43 41/4 33 71

Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Angelfischerei in Sachsen gibt es hier.

Verlängerung des Fischereischeins

Die Verlängerung des Fischereischeins kann auf zwei Wegen erfolgen. Ist der Fischereischeininhaber bereits im Besitz einer ID-Card, so kann die Verlängerung im Internet beantragt werden.

Eine Verlängerung muss auf dem Postweg beantragt werden, wenn es sich noch um einen neobond-grünen Papier-Fischereischein handelt.

Für beide Fälle findet Ihr die Formulare auf den Seiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetztes entfällt die Fischereiabgabe. Fischereischeine werden nun auf Lebenszeit zu einem Preis von 34,00 € ausgestellt bzw. verlängert.

Jugendfischereischein

Jugendfischereischeine gelten ab dem 10. bis maximal zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Jugendfischereischeininhaber darf unter Aufsicht eines Erwachsenen ( mit gültigem Fischereischein) angeln. Wenn Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler. Mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes wird Jugendlichen der Einstieg in den Angelsport erleichtert. So entfällt die Fischereischeinpflicht für Jugendliche bei Veranstaltungen der Anglerverbände, wenn diese von sachkundigen Vertretern der Anglerverbände angeleitet und beaufsichtigt werden.

Besonderer Fischereischein für Personen mit Behinderung

Personen mit schwerer Behinderung können einen Antrag auf Ausstellung eines besonderen Fischereischeins stellen. Nähere Informationen findet Ihr hier.

Gastfischereischein

Personen mit einem Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands können einen Antrag auf einen Gastfischereischein stellen. Eine Fischereiprüfung wird nicht abgefordert. Der Gastfischereischein ist 30 Tage ab Austellung gültig.