Auf Grund bestehender Auflagen der Coronaschutz-Verordnung und damit verbundenen Einschränkungen mussten wir uns erneut für die Absage der Versammlung entscheiden.
Um unserer Rechenschaftspflicht nachzukommen, werden die Mitglieder angeschrieben.
Auf Grund bestehender Auflagen der Coronaschutz-Verordnung und damit verbundenen Einschränkungen mussten wir uns erneut für die Absage der Versammlung entscheiden.
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